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ArtikelKI-Governance

KI-Trainer und der Datenschutz hinter den Modellen

Fünf DSGVO-Beschwerden nennen Outlier von Scale AI. Es sind Vorwürfe, kein Bescheid. Scale AI nennt die Behauptungen unbegründet.

Christian Kosiek•Veröffentlicht am •16 Min. Lesezeit

Eine Frau an einem Holztisch sortiert nachts Karteikarten unter einer Lampe, gesehen durch eine offene Tür
Illustratives Bild zu diesem Artikel: eine Person sortiert nachts Karten an einem Tisch. Es ist keine benannte Arbeitskraft, kein Outlier-Arbeitsplatz, keine noyb-Eingabe und kein hilighter-Bildschirm. Die Datei war nicht als Foto einer realen Person und nicht als KI-erzeugtes Bild gekennzeichnet. Sie ist eine Illustration stiller menschlicher Arbeit hinter einem fertigen Produkt, kein Beleg aus den Beschwerden.

Ein Modell kann in einer Sekunde antworten. Jemand hat die Entwürfe trotzdem verglichen, einen Fehler markiert oder das Beispiel geschrieben, das das Produkt nun zu kennen scheint. Am 27. Oktober 2026 wurde diese Arbeit zu einem europäischen Datenschutzstreit. Der Streit besteht aus Vorwürfen und einem Dementi. Er ist kein Bescheid.

Die nützliche Frage für eine einkaufende Organisation ist enger als „wer recht hat“. Öffentliche Texte beschreiben bereits verschiedene Formen der Überwachung. Wer sie als ein einziges Überwachungssystem liest, stellt dem nächsten Anbieter die falsche Frage. Eine Beschwerde eröffnet eine Prüfung. Eine Unternehmensmitteilung ist kein Audit.

Fünf Beschwerden, und noch kein Bescheid

Am 27. Oktober 2026 teilte noyb mit, fünf Beschwerden gegen Scale AI eingereicht zu haben, gemeinsam mit Intérêt à Agir, DiPLab und Reversing.Works, in Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich. Die Seite sagt, Scale AI betreibe Outlier, das „mehr als 900.000 ‘freelance’ Beschäftigte“ einsetze. Freelance steht in Anführungszeichen, das Verb ist „employs“. Das ist die Beschreibung der Organisation. Es ist keine geprüfte Zählung aktiver Personen, Vollzeitstellen oder von Menschen, deren Haupteinkommen von der Plattform stammt.1

Dieselbe Mitteilung nennt Kunden. Der Einstieg listet Meta, OpenAI, Google und die US-Regierung. Ein späterer Absatz ergänzt xAI und Anthropic in der Liste der „bekanntesten Kunden“. Dieser Artikel gibt die Liste von noyb wieder. Er prüft keine Verträge.1

Reuters berichtete am 27. Oktober über dieselben fünf Beschwerden und dieselben vier Länder und schrieb, noyb bitte die Aufsichtsbehörden, Scale AI zu sanktionieren und zu prüfen, wie die Plattform Aufgaben zuteilt. Reuters schrieb, mehr als 900.000 Freelancer erledigten Aufgaben, die aufgezeichnet werden, um Trainingsdaten für Kunden wie Meta, OpenAI und Google zu erzeugen, und Meta halte 49 % von Scale AI. Diese Sätze stammen von Reuters, nicht von der für diesen Artikel gelesenen noyb-Seite. reuters.com lieferte HTTP 401: der Drahtbericht wurde in der Yahoo-Fassung gelesen.2

Fünf Beschwerden in vier Ländern brauchen eine Aufteilung, die die am 5. November 2026 abgerufene noyb-Seite nicht ausformuliert. Euronews berichtete unter Berufung auf die Mitteilung von noyb von zwei Beschwerden in Österreich und je einer in Frankreich, den Niederlanden und Italien.3

Die Fallseite C109-04 von noyb, am selben Tag geprüft, nennt eine Einreichung am 27. Oktober 2026 und den Status „Pending (0 - 6 months)“: anhängig, Horizont 0 bis 6 Monate. Die Zusammenfassung dieser Karte steht im Singular: Tracking, biometrische Prüfung durch Persona und eine unbeantwortete Auskunft der „complainant“. Eine öffentliche Fallkarte ist kein veröffentlichter Bescheid zu allen fünf Vorgängen.4

Was öffentlich ist Was es nicht ist
noyb sagt, am 27. Oktober 2026 fünf DSGVO-Beschwerden eingereicht zu haben Ein Urteil oder ein Bescheid einer Datenschutzbehörde
„Mehr als 900.000“ Freelance-Beitragende, in den Worten von noyb und im Reuters-Bericht Eine geprüfte Stellenzählung
Meta hält 49 % von Scale AI, laut Reuters am 27. Oktober Eine Zahl auf der hier gelesenen noyb-Seite
Fall C109-04 am 5. November 2026 noch anhängig Beweis, dass jeder Vorwurf oder keiner bestätigt wird

Thomas Le Bonniec, auf der noyb-Seite als Soziologie-Forscher bei DiPLab beschrieben, wird dort zitiert: Plattformarbeit scheine ein fruchtbarer Boden für eine neue Art der Überwachung am Arbeitsplatz, die in jeder anderen Beschäftigungsform in der Europäischen Union als inakzeptabel gälte, und dieses System gedeihe nur wegen eines bewussten Mangels an Transparenz. Die Übersetzung verdichtet das englische Zitat und behält den Sinn. Reuters zitierte eine andere Bemerkung nach zwei Jahren Untersuchung der Plattform: Man arbeite nicht, wann man wolle, sondern wenn die Plattform es wolle und wenn Aufgaben da seien. Der Originalsatz enthält eine englische Kontraktion; dieser Artikel paraphrasiert ihn. Die Interviews dahinter stehen nicht im Drahtbericht.12

Drei Berichte über Monitoring, nicht ein System

Das Wort „Tracking“ leistet in der Berichterstattung zu viel. Die hier gelesenen Dokumente beschreiben verschiedene Mechanismen. Sie sollten getrennt bleiben.

noyb sagt, die eigene technische Analyse habe gefunden, dass auf den Geräten Tracker von Unternehmen wie TikTok, LinkedIn, Facebook, der Umfrageplattform Sprig und dem Analyseunternehmen Datadog liegen, solange Menschen auf Outlier sind. Alle paar Sekunden, so noyb, senden diese Tracker personenbezogene Daten an Dritte: IP-Adressen, Kontaktdaten, eindeutige Kennungen und Angaben zur besuchten Seite. noyb sagt, diese Daten könnten für zielgerichtete Werbung und Profiling genutzt werden. Lisa Steinfeld Leiser, Datenschutzjuristin bei noyb, wird zitiert: Eine so ständige und weitreichende Verfolgung während der Arbeit widerspreche wirklich jeder vernünftigen Erwartung. Der nächste Satz der Mitteilung fragt, warum LinkedIn oder Facebook wissen sollten, an welchen Aufgaben eine Person arbeitet. Das Original nutzt eine Kontraktion; dieser Satz ist eine Paraphrase.1

Reuters ergänzte unter Berufung auf Beschwerden, die es gesehen haben will, eine weitere Beschreibung: bis zu 19 Tracker folgten Beschäftigten bei der Arbeit, einschließlich der Aufzeichnung von Tastenanschlägen und Mausbewegungen alle paar Sekunden. Reuters schrieb außerdem, eine Untersuchung von DiPLab habe ergeben, das entstandene File lasse sich zu einem Video zusammensetzen, das eine Arbeitssitzung von Anfang bis Ende abspiele. Diese Video-Aussage ist der Reuters-Bericht über DiPLab. Sie steht nicht auf der noyb-Presseseite und wurde nicht in einem Berichts-PDF nachgelesen.2

The Record zitierte am 28. Oktober noyb-Sprecher Mickey Manakas per E-Mail: Eine Analyse habe 18 Drittanbieter-Tracker identifiziert, mit denen Daten französischer Freelancer verfolgt würden. Manakas sagte, es gebe „definitiv mehr“, die Zahl schwanke je nach Land, und die Zählung sei nicht vollständig, weil noyb vor allem Social-Media- und Analyse-Tracker betrachtet habe. Achtzehn in dieser E-Mail und „bis zu 19“ in den Beschwerden, wie Reuters sie beschreibt, sind nicht dieselbe Zählung. Dieser Artikel führt sie nicht zusammen. Die Überschrift von The Record sagt, noyb „verklage“, und ein Satz spricht von Gerichten. Die noyb-Seite spricht von DSGVO-Beschwerden und schlägt ein Bußgeld der Behörden vor. Reuters spricht von Aufsichtsbehörden. Dieser Artikel folgt darin noyb und Reuters.5

Scale AI antwortete am 28. Oktober. In einer Erklärung, über die Reuters an diesem Tag berichtete, wies das Unternehmen die Beschwerden als unbegründet zurück. Die Praktiken der Plattform seien offengelegt worden und setzten eine Einwilligung voraus. Der gemailte Satz lautete: „The report's claims are unfounded and inaccurate“, die Behauptungen des Berichts seien unbegründet und unzutreffend. Scale sagte, es nutze übliche Werkzeuge, um Identitäten zu prüfen, Betrug zu verhindern, vertrauliche Projektinformationen zu schützen und korrekte Zahlungen sicherzustellen, und Beitragende kennten ihren Satz, bevor sie eine Aufgabe annähmen. Ein Sprecher sagte, bestimmte Projekte nutzten ein separates Werkzeug, das aufgewendete Zeit und Bildschirmaktivität aufzeichne; Beitragende optierten ein und aktivierten es von Hand, bevor sie begännen. Scale sagte, es verkaufe personenbezogene Daten der Beschäftigten nicht an Dritte und nutze sie nicht, um die KI-Modelle der Kunden zu trainieren. Der Bericht von The Record ergänzt, Scale bestreite die Vorwürfe zur Überwachung durch Drittanbieter-Tracker, halte die biometrischen Praktiken für angemessen und ermögliche einen Löschantrag.56

Eine Veröffentlichungsseite von DiPLab vom 15. Oktober 2026 kündigt einen Bericht an, Surveillance at Scale: How AI Training Platforms Gather Personal Data from European Workers, mit Reversing.Works und Intérêt à Agir. Die Seite sagt, Outlier sammle personenbezogene Daten, Finanzunterlagen, biometrische Informationen und Scans zur Gesichtserkennung, genutzt zur Überwachung „und wahrscheinlich für weiteres KI-Training“. Sie sagt auch, das Projekt zeige eine Entnahme personenbezogener Daten für Zwecke von verdecktem KI-Training bis zu möglichen militärischen Anwendungen. Das sind die Worte der Ankündigung. Das PDF wurde für diesen Artikel nicht gelesen: Die Sätze gelten nicht als belegte Befunde. Daneben steht die Erklärung von Scale, personenbezogene Angaben würden nicht zum Training von Kundenmodellen genutzt. Dieser Artikel entscheidet nicht zwischen einer Seite und einem Dementi.67

Für eine Abteilung, die bereits Software einsetzt, um Menschen zu bewerten oder einzuteilen, gilt dieselbe Vorsicht in kleinerem Maßstab. Ein Anbieterprotokoll, ein Analyse-Tag und eine Opt-in-Bildschirmaufzeichnung sind verschiedene Werkzeuge. Die Frage „überwachen wir das Personal?“ ist ungenauer als die Frage, welche Daten, zu welchem Zweck, wer sie erhält und wer eine Bewertung anfechten kann. Das ist die Frage in Wer beaufsichtigt den algorithmischen Manager?. Die Prüfzeit selbst ist ein anderes Problem, beschrieben in warum menschliche Prüfung zum Engpass wird, wenn Agenten schnell sind.

Identitätsprüfungen, Auskunft und ein zurückgezogener Satz

noyb sagt, Scale AI verpflichte Menschen wiederholt zu einer biometrischen Prüfung durch ein Unternehmen namens Persona, einschließlich Videoaufnahmen des Gesichts und des Hochladens eines Ausweisdokuments. noyb sagt, die von Scale AI genannten Gründe seien die Verhinderung von Identitätsbetrug und das „Prüfen der Fähigkeiten der Beschäftigten“, und die Erhebung gehe über das Notwendige hinaus. noyb sagt außerdem, Persona räume sich das Recht ein, IP-Adressen, Geräteinformationen, Standortdaten, Anschriften und Verbraucherkreditdaten zu erheben. Das ist die Beschreibung der Bedingungen von Persona durch noyb. Dieser Artikel hat diese Bedingungen nicht gelesen.1

Eine Identitätsprüfung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil es sie gibt. Eine Plattform, die Menschen bezahlt, hat Gründe, Betrug, Identitätsmissbrauch und Doppelkonten zu erschweren. Offen ist, ob jede Kategorie erforderlich ist, ob Menschen den Zweck erfahren und ob eine Rechtsgrundlage besteht. Eine Praxis „Sicherheit“ zu nennen beantwortet das nicht.

Reuters schrieb unter Berufung auf die Beschwerden, vier Beschäftigte hätten Outlier zwischen Dezember 2025 und Mai 2026 um Kopien ihrer Daten gebeten und keine Antwort erhalten. noyb sagt, das Ausbleiben der Antwort verletze das Auskunftsrecht. Wenn dieser Bericht zutrifft, ist das eine andere Frage als die Rechtmäßigkeit eines Trackers. Es bleibt ein Vorwurf. The Record schreibt dieselben vier Anfragen noyb zu.125

Es gibt außerdem einen Satz, der nicht weiterwandern sollte. Am 29. Oktober 2026 aktualisierte noyb die Mitteilung. Der Text habe fälschlich behauptet, im Oktober 2025 hätten Angreifer etwa 70.000 Fotos amtlicher Ausweise offengelegt, die bei Persona gespeichert gewesen seien. Diese Behauptung ist zurückgezogen. Sie wird hier nicht als Ereignis berichtet. Die Korrektur schließt die Beschwerden zu Trackern, Identitätsprüfungen oder Auskunftsersuchen nicht ab.1

Was der DSGVO-Text fragt und was er nicht entscheidet

Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung. EUR-Lex lieferte am 5. November 2026 HTTP 202 und einen leeren Körper. Der Wortlaut unten folgt dem Verordnungstext, wie er am selben Tag auf gdpr-info.eu wiedergegeben war, nicht einem frischen EUR-Lex-Download.

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c sagt, personenbezogene Daten müssten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das notwendige Maß beschränkt sein. Das ist der Grundsatz der Datenminimierung, den noyb als verletzt bezeichnet. Artikel 6 sagt, eine Verarbeitung sei nur rechtmäßig, wenn mindestens eine Bedingung gilt, darunter Einwilligung, ein Vertrag, eine rechtliche Pflicht, lebenswichtige Interessen, eine Aufgabe im öffentlichen Interesse oder berechtigte Interessen, die nicht überwiegen. Einwilligung ist eine Grundlage, nicht die einzige. noyb sagt, es fehle eine gültige Rechtsgrundlage, um Tracker ohne Einwilligung auf den Geräten der Beschwerdeführenden zu platzieren. Scale sagt, die Praktiken seien offengelegt worden und hätten eine Einwilligung vorausgesetzt, und das Bildschirmwerkzeug sei Opt-in und werde von Hand gestartet. Ob eine Einwilligung bestimmt und frei war, entscheiden die Behörden, nicht ein Pressewechsel.89

Artikel 9 Absatz 1 verbietet die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, sofern keine Ausnahme gilt. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a nennt die ausdrückliche Einwilligung. Buchstabe b erfasst eine Verarbeitung, die erforderlich ist, um Pflichten zu erfüllen oder Rechte im Arbeits- und Sozialrecht auszuüben, soweit das Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats oder ein Tarifvertrag sie erlaubt und Garantien vorsieht. Ein Gesichtsvideo liegt nicht automatisch in Artikel 9 und nicht automatisch außerhalb. Entscheidend ist der Zweck der eindeutigen Identifizierung, danach die Ausnahme. Dieser Artikel hat das Prüfverfahren nicht gesehen.10

Artikel 15 gibt das Recht, eine Bestätigung zu erhalten, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, und falls ja, Zugang zu den Daten und zu genannten Informationen: Zwecke, Kategorien, Empfänger und nach Möglichkeit die Speicherdauer, neben weiteren Punkten. Ein unbeantwortetes Ersuchen zählt, wenn die Beschwerden zutreffen, auch dann, wenn die Erhebung später als rechtmäßig gilt.11

Diese Vorgänge sind DSGVO-Beschwerden. Sie sind kein Bescheid nach der KI-Verordnung, und dieser Artikel stuft Outlier nicht als Hochrisiko-System ein. Eine andere Regel kann für die eigene Software eines Arbeitgebers zählen. Anhang III Nummer 4 Buchstabe b der EU-KI-Verordnung nennt Systeme, die Entscheidungen über Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses, über Beförderung oder Beendigung treffen, Aufgaben nach individuellem Verhalten oder persönlichen Merkmalen zuweisen oder Leistung und Verhalten überwachen und bewerten sollen. Der Service Desk der Kommission sagt, die Regeln von Anhang III gälten ab dem 2. Dezember 2027. Verbotene Praktiken, bestimmte Transparenzpflichten und die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck sind ab dem 2. August 2026 durchsetzbar. Eine Frage in einem Beschaffungsformular ist nach dieser Beschreibung allein kein solches System. Die Einstufung hängt vom beabsichtigten Zweck ab.1213

noyb verlinkt eine Infografik des Rates der EU für die Aussage, mehr als 40 Millionen Menschen ließen ihre Arbeit bereits von Plattformen organisieren. Diese Ratsseite lieferte am 5. November 2026 HTTP 403, deshalb übernimmt dieser Artikel die Zahl nicht als Beleg.

Einkaufende können fragen, bevor ein Bescheid vorliegt

Stellen Sie sich eine beauftragte Person vor, die eine von einem Modell erzeugte medizinische Erklärung prüft. Sie bleibt länger an einem unsicheren Satz. Eine Uhr, die nur Minuten zählt, kann diese Sorgfalt als Verzögerung lesen. Die Szene ist hypothetisch. Sie ist keine dokumentierte Outlier-Aufgabe und kein Befund der fünf Beschwerden.

Die praktische Antwort, für ein kleines Unternehmen, eine soziale Organisation oder eine Abteilung, ist eine Fragenliste an jeden Anbieter, der Arbeit organisiert oder Tätigkeit von Personal aufzeichnet. Keine Frage ersetzt eine juristische Beratung.

  • Welche Kategorien personenbezogener Daten werden erhoben, zu welchem Zweck, wie lange, und welche Unterauftragnehmer erhalten sie? Einschließlich Analyse-Tags und Identitätsprüfern, nicht nur des Bildschirms, den die Person sieht.
  • Welche Rechtsgrundlage gilt für jede Kategorie, und was erhält eine Person tatsächlich, wenn sie eine Kopie verlangt?
  • Wenn ein Werkzeug einen Bildschirm oder eine Bewertung aufzeichnet: ist es Opt-in, und kann eine benannte Person eine Markierung zurücknehmen, die Lohn oder Zugang sperrt?
  • Machen Geschwindigkeitsziele eine sorgfältige Prüfung unvernünftig? Wenn die Arbeit Urteil braucht, muss die Messung Genauigkeit und Eskalation zeigen können, nicht nur Tempo.

Diese Fragen setzen weder den Bericht von noyb noch den von Scale voraus. Sie setzen voraus, dass die einkaufende Seite nicht weiß, welcher Bericht passt, bis jemand die Datenspur aufschreibt. Organisationen, die schon mit Einsatz- und Bewertungssoftware leben, können dort anfangen, ohne auf einen Bescheid zu einer US-Plattform zu warten. Diese Aufsicht zu besetzen ist ein anderes Einstellungsproblem, beschrieben in was KI-Aufsichtsarbeit tatsächlich ist.

Hat eine Behörde festgestellt, dass Scale AI die DSGVO verletzt hat?

Nein. noyb hat am 27. Oktober 2026 fünf Beschwerden eingereicht. Die Fallseite C109-04 war am 5. November 2026 noch anhängig. Eine Beschwerde eröffnet eine Prüfung. Scale AI sagte Reuters am 28. Oktober, die Behauptungen seien unbegründet, die Praktiken seien offengelegt worden, und eine Bildschirmaufzeichnung in bestimmten Projekten sei Opt-in. Weder die Einreichung noch das Dementi ist ein Bescheid.146

Bedeutet „mehr als 900.000“ auch 900.000 Stellen?

Nein. noyb sagt, Outlier beschäftige mehr als 900.000 „freelance“ Arbeitskräfte, das Wort in Anführungszeichen. Reuters beschreibt eine Plattform, auf der mehr als 900.000 Freelancer Aufgaben erledigen. Keine der beiden Zahlen ist eine geprüfte Zählung aktiver Konten, Vollzeitstellen oder von Menschen, die dort ihr Haupteinkommen erzielen. Eine Registrierung, eine gelegentliche Aufgabe und ein Lebensunterhalt sind verschiedene Maße.12

Haben Angreifer etwa 70.000 Ausweisfotos bei Persona offengelegt?

Das ist nicht als Tatsache zu behandeln. Am 29. Oktober 2026 sagte noyb, die Mitteilung habe fälschlich behauptet, im Oktober 2025 hätten Angreifer etwa 70.000 Fotos amtlicher Ausweise offengelegt, die bei Persona gespeichert gewesen seien. Der Satz wurde zurückgezogen. Die Aktualisierung entscheidet die übrigen Vorwürfe zu Trackern, Identitätsprüfungen oder unbeantworteten Auskünften nicht.1

Wie hilighter helfen kann

hilighter prüft nicht die Tracker eines Anbieters, entscheidet keine DSGVO-Beschwerde und zeichnet keine Tastenanschläge auf. Die Frage, die dieser Streit einem Arbeitgeber lässt, ist, welche Aufgaben einer Rolle noch von einer Person abhängen und wie diese Person ein Urteil zeigen kann, das eine Uhr nicht erfasst.

hilighter hilft Teams, Fähigkeiten nach Rolle zu erfassen, Menschen mit diesen Anforderungen in Skills und Talent Insights zu vergleichen, einen Beleg der Fähigkeit in der Anerkennung von Lernerfolgen festzuhalten und individuelle Entwicklungspfade zu setzen. Die Sicht KI-Auswirkung auf Tätigkeiten ist hinweisend. Sie ist keine Vorhersage, dass eine Rolle verschwindet, und keine Lesart eines Überwachungsrisikos. Ein kostenloser Plan umfasst bis zu drei Berufsrollen, mit unbegrenzt vielen Personen.

Quellen

  1. noyb, AI training platform Outlier illegally surveils European platform workers, 27. Oktober 2026, aktualisiert am 29. Oktober 2026. Fünf Beschwerden mit Intérêt à Agir, DiPLab und Reversing.Works, in Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich. Mehr als 900.000 „freelance“ Beschäftigte. Kunden wie auf der Seite genannt. Tracker darunter TikTok, LinkedIn, Facebook, Sprig und Datadog. Gesichtsvideo und Ausweisdokumente über Persona. Auskunftsersuchen. Korrektur vom 29. Oktober, die die Behauptung von etwa 70.000 bei Persona gespeicherten Fotos amtlicher Ausweise zurücknimmt. Der Seitentitel behauptet Rechtswidrigkeit: das ist die Sicht der beschwerdeführenden Seite, kein Bescheid.
  2. Reuters, Leo Marchandon, „Privacy group files complaints against Scale AI over alleged worker surveillance“, 27. Oktober 2026. Gelesen in der Yahoo-Fassung, weil reuters.com HTTP 401 lieferte: Yahoo-Fassung. Fünf Beschwerden; Aufsicht; mehr als 900.000 Freelancer; Kunden wie Meta, OpenAI und Google; Meta hält 49 % von Scale AI. Von Reuters gesehene Beschwerden: bis zu 19 Tracker, einschließlich Tasten und Maus. DiPLab-Bericht zur Video-Rekonstruktion, wie Reuters ihn wiedergibt. Vier Beschäftigte, Dezember 2025 bis Mai 2026, keine Antwort, „the complaints said“.
  3. Euronews, Why should Big Tech know what you are working on? Scale AI accused of spying on AI trainers, Jonathan Benton mit AP, 27. Oktober 2026. Zwei Beschwerden in Österreich und je eine in Frankreich, den Niederlanden und Italien, unter Berufung auf die Mitteilung von noyb. Die URL der Überschrift enthält eine englische Kontraktion; der Linktext ist umformuliert. Der übrige politische Kontext des Artikels wird nicht verwendet.
  4. noyb, Fall C109-04, eingereicht am 27. Oktober 2026, Status „Pending (0 - 6 months)“ bei der Prüfung am 5. November 2026. Singular auf dieser Karte.
  5. The Record, Suzanne Smalley, European digital rights nonprofit noyb sues Scale AI for "invasive" worker surveillance, 28. Oktober 2026. Manakas: 18 Drittanbieter-Tracker für französische Freelancer, „definitiv mehr“, je nach Land verschieden, nicht vollständig. Scale-Sprecher zu Trackern, Biometrie, Opt-in bei Bildschirmaktivität und Dauer, Löschung und dazu, dass Daten nicht verkauft und nicht zum Training von Kundenmodellen genutzt werden. Das „sues“ der Überschrift und ein Satz zu Gerichten werden hier nicht übernommen. Die „900,00“ auf der Seite gilt als verkürzter Tippfehler, nicht als zweite Statistik.
  6. Reuters, „Scale AI rejects claims it illegally surveils AI-training workers“, 28. Oktober 2026. Gelesen in der Yahoo-Fassung: Yahoo-Fassung. Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen; Praktiken offengelegt und Einwilligung vorausgesetzt; englisches Zitat „The report's claims are unfounded and inaccurate“. Identitätswerkzeuge, Betrug, vertrauliche Projektinformationen, korrekte Zahlungen, Sätze vor der Aufgabe bekannt. Separates Werkzeug in bestimmten Projekten: Zeit und Bildschirmaktivität; Opt-in und manuelle Aktivierung. Daten nicht an Dritte verkauft und nicht zum Training der KI-Modelle von Kunden genutzt.
  7. DiPLab, New DiPLab Report: Surveillance at Scale, Veröffentlichungsseite von Stella Lopez, 15. Oktober 2026. Titel und Autoren wie dort gedruckt (Thomas Le Bonniec, Antonio A. Casilli, Mathilde Abel, Simone Robutti, Gaetano Priori, Donatella D., Paul S.), mit Reversing.Works und Intérêt à Agir. Das „probably“ für weiteres KI-Training und die Formulierung zu verdecktem Training und möglichen militärischen Anwendungen sind der Wortlaut der Ankündigung. Das PDF wurde nicht gelesen.
  8. Verordnung (EU) 2016/679, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c, Datenminimierung. Text gelesen auf gdpr-info.eu, Artikel 5 am 5. November 2026, nachdem EUR-Lex HTTP 202 mit leerem Körper lieferte. Keine Rechtsberatung.
  9. Verordnung (EU) 2016/679, Artikel 6 Absatz 1, Rechtmäßigkeit. Text gelesen auf gdpr-info.eu, Artikel 6 am selben Tag, mit derselben Grenze.
  10. Verordnung (EU) 2016/679, Artikel 9 Absätze 1 und 2 Buchstaben a und b. Text gelesen auf gdpr-info.eu, Artikel 9.
  11. Verordnung (EU) 2016/679, Artikel 15 Absatz 1, Auskunftsrecht. Text gelesen auf gdpr-info.eu, Artikel 15.
  12. Europäische Kommission, AI Act Service Desk, Anhang III, Nummer 4 Buchstabe b. Gelesen am 5. November 2026.
  13. Europäische Kommission, AI Act Service Desk, When does enforcement start?. Verbotene Praktiken, bestimmte Transparenzpflichten und Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck durchsetzbar ab dem 2. August 2026. Regeln von Anhang III ab dem 2. Dezember 2027.

Quellen zuletzt geprüft am 5. November 2026. Die fünf Beschwerden sind Vorwürfe. Die Erklärung von Scale vom 28. Oktober ist ein Dementi, kein Freispruch. Die E-Mail zu 18 Trackern und die Reuters-Zeile „bis zu 19“ sind nicht eine Zählung. Das DiPLab-PDF und die Bedingungen von Persona wurden nicht gelesen. Die Ratsinfografik hinter einer Zahl zur Plattformarbeit lieferte HTTP 403, die Zahl wird nicht als Beleg übernommen. EUR-Lex lieferte an diesem Tag nicht den DSGVO-Text. Die EU-Daten folgen dem Service Desk der Kommission. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Weder ein KI-Detektor-Wert noch das Ausbleiben von Google-Abstrafungen lässt sich garantieren. Die Übersetzung braucht eine muttersprachliche Prüfung.